Swiss Pulse
Read the full story

Photo · Pexels
BürgerlebenKeine Krankenversicherung für ausländische Inhaftierte in Schweizer Gefängnissen
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ausländische Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz keine Krankenversicherung erhalten.
Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, dass ausländische Inhaftierte ohne Wohnsitz in der Schweiz während ihrer Haftzeit keinen Anspruch auf Krankenversicherung haben. Diese Entscheidung wurde vom Ständerat unterstützt, der festhält, dass die derzeitige Regelung weiterhin gilt. Die Auswirkungen dieser Regelung betreffen die Behandlungskosten für nicht ansässige Gefangene in Schweizer Justizvollzugsanstalten.
Share